Rechtsberatung
Sie finden uns überall, aber nicht vor Gerichten - es sei denn, es handelt sich um ein Finanzgericht. Aber auch das macht den geringsten Teil unserer Arbeit aus. In erster Linie beraten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Betreuung.
Wir entwerfen beispielsweise gern Ihre Verträge. Wir sehen uns aber auch Vertragsentwürfe an, die Ihnen ein Berater oder Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat, bevor Sie diese unterzeichnen. Wir werden leider immer wieder mit - auch beurkundeten - Verträgen konfrontiert, die handwerkliche und meist nicht oder nur mit gewissen „Opfern”zu heilende Fehler enthalten.
Nachfolgend einige wenige Beispiele unserer Tätigkeit:
Laufende Beratung im Gesellschaftsrecht
Wir stehen unseren Mandanten zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen und Vertragsangelegenheiten zwischen ihrer Gesellschaft und den Gesellschaftern oder nahen Angehörigen mit Rat und Tat zur Verfügung. Gerne erstellen wir beispielsweise Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen, Darlehensverträge, Geschäftsführer-Anstellungsverträge, Ergebnisabführungsverträge, Anteilskaufverträge usw. Ganz besonders liegt uns die Abstimmung gesellschaftsrechtlicher Regelungen und letztwilliger Verfügungen am Herzen.
Gesellschafter oder Geschäftsführer unterstützen wir bei ihrem Umgang mit anderen Gesellschaftern oder Geschäftsführern und vertreten sie in kritischen Fällen bei Gesellschafterversammlungen.
Rechtsformwahl
Ob Sie ein Unternehmen gründen, es bereits betreiben oder einen Betrieb erwerben möchten: Wir finden gemeinsam mit Ihnen die für Ihr Vorhaben optimale Rechtsform – vom Einzelunternehmen über die GmbH & Co. KG bis zur Stiftung. Dabei haben wir neben steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen des Unternehmens selbst viele weitere Themen im Blick: Miete oder Eigentum, Sonderbetriebsvermögen oder Vermögen des Ehepartners, bestehende Rechtsbeziehungen zu anderen Unternehmen im familiären Bereich usw.
Umstrukturierung
Es ist schön, wenn Ihr Unternehmen so funktioniert, wie es ist. Manchmal führen aber eine Erbschaft, der Eintritt von neuen Gesellschaftern oder eine Gestaltung im „eigentlich” privaten Bereich dazu, dass steuerliche Gründe für eine Umgestaltung der gesellschaftsrechtlichen Struktur sprechen. In solchen Fällen stehen wir Ihnen mit Auf- und Abspaltungen, Verschmelzungen oder auch Einbringungen außerhalb der Umwandlungsgesetzes, mit Formwechseln, der Thematik der Anwachsung und vielen weiteren interessanten Gestaltungsmodellen gerne zur Verfügung. Wir können auch hierbei auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Nachfolgeberatung: Schenkung, Erbschaft, Unternehmenskauf
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Ihr privates oder unternehmerisches Lebenswerk weitergeben wollen - ob im Wege des Verkaufs, der Schenkung oder einer letztwilligen Verfügung. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Verzahnung von letztwilligen Verfügungen und bestehenden Gesellschaftsverträgen. Unsere Erfahrung reicht von der Unternehmensbewertung über die Verkaufsstrategie bis zum Verkauf. Wir verhandeln für Sie oder mit Ihnen und erstellen auch den passenden Kaufvertrag - alles aus einer Hand. Für Beurkundungen der von uns vorbereiteten Verträge greifen wir auf vertraute und kenntnisreiche Partner zurück. Das alles gilt gleichermaßen, wenn Sie als Käufer oder potenzieller Nachfolger von uns beraten oder vertreten werden möchten.
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie erreichen uns telefonisch im Regelfall zu den auf der Kontaktseite angegebenen Uhrzeiten. Sie können aber auch gern eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@mehling-klemke.de senden. Je mehr Sie dort vorab mitteilen, umso besser können wir uns auf das Telefonat vorbereiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Telefon: +49 (0) 6406 / 911 9 - 0